Anfrage - Bei einem Unternehmen wird eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) durchgeführt. Als Ergebnis der Erhebungen werden SV-Beiträge nachverrechnet. Nach dem Erhalt der Beitragsnachverrechnung kann der Dienstgeber einen Bescheid über die Rechtmäßigkeit der Feststellungen verlangen.