Bearbeiter:
Manfred Lindmayr
§ 82 lit g GewO - Versetzt ein Arbeiter einem Arbeitskollegen einen Faustschlag ins Gesicht, wodurch dieser am Auge verletzt wird, rechtfertigt dies seine Entlassung.
OLG Wien 17. 5. 2006, 7 Ra 57/06p
Bearbeiter:
§ 82 lit g GewO - Versetzt ein Arbeiter einem Arbeitskollegen einen Faustschlag ins Gesicht, wodurch dieser am Auge verletzt wird, rechtfertigt dies seine Entlassung.
OLG Wien 17. 5. 2006, 7 Ra 57/06p