§ 8 Abs 2 BEinstG , § 1155 ABGB - Wird einem gekündigten Arbeitnehmer aufgrund eines bereits vor dem Kündigungsausspruch gestellten, dem Arbeitgeber aber erst nach diesem Zeitpunkt mitgeteilten Antrages beim Bundessozialamt die Eigenschaft als begünstigter Behinderter iSd § 2 BEinstG rückwirkend mit dem Tag der Antragstellung zuerkannt, ist die Kündigung mangels Zustimmung des Behindertenausschusses unwirksam und das Dienstverhältnis des Arbeitnehmers nach wie vor aufrecht.

