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Atypisch geringes Verschulden an verbotener Ausländerbeschäftigung

AusländerbeschäftigungARD 5734/9/2006 Heft 5734 v. 15.12.2006

§ 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG, § 21 VStG - Die Überprüfung der arbeitsmarktbehördlichen Papiere eines Ausländers hat jedenfalls vor Arbeitsaufnahme zu erfolgen und es reicht nicht aus, den Angaben des Ausländers (hier: über das Vorliegen eines Befreiungsscheins) zunächst einmal Glauben zu schenken. Entdeckt der Arbeitgeber selbst nur wenige Tage nach der Beschäftigungsaufnahme des Arbeitnehmers (und korrekten SV-Anmeldung) durch Einsicht in die Personaldokumente, dass der Ausländer zwar materiell alle Voraussetzungen für einen Befreiungsschein erfüllt, ein solcher aber nicht vorliegt, und behebt der Ausländer diesen Mangel gleich am nächsten Tag, ist das Verschulden des Arbeitgebers an dieser nur wenige Tage dauernden Beschäftigung bis zur formellen Ausstellung des Befreiungsscheins als atypisch gering zu betrachten; da die Tat auch folgenlos blieb, ist von einer Bestrafung abzusehen.

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