vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Rechte aus ARB 1/80 aus Beschäftigung als Strafgefangener

SozialversicherungARD 5734/12/2006 Heft 5734 v. 15.12.2006

§ 7 Abs 3 Z 2 AlVG, Art 6 ARB 1/80, § 44 StVG - Bei türkischen Staatsangehörigen ist bei der Beurteilung ihrer Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt nach § 7 Abs 3 Z 2 AlVG zunächst zu fragen, ob Art 6 Abs 1 Assoziationsratsbeschluss EWG-TürkeiNr 1/80 (ARB) anzuwenden ist. Dieser sieht einen Anspruch des türkischen Arbeitnehmers auf die Erteilung einer Bewilligung zur Ausübung einer Beschäftigung vor, wenn er dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats angehört und in diesem Mitgliedstaat zumindest ein Jahr ordnungsgemäß beschäftigt gewesen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte