Für folgende Bundesländer wurden Erhöhungen von Sozialhilferichtsätzen in den LGBl kundgemacht:
Ab 2. 12. 2006 werden die monatlichen Richtsätze für Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts neu festgesetzt; die Werte betragen demnach unverändert gegenüber der letzten Festsetzung mit 1. 4. 2006 (vgl ARD 5673/5/2006):

