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Neufestsetzung von Sozialhilferichtsätzen

Neue VorschriftenARD 5733/3/2006 Heft 5733 v. 12.12.2006

Für folgende Bundesländer wurden Erhöhungen von Sozialhilferichtsätzen in den LGBl kundgemacht:

Wien:

Ab 2. 12. 2006 werden die monatlichen Richtsätze für Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts neu festgesetzt; die Werte betragen demnach unverändert gegenüber der letzten Festsetzung mit 1. 4. 2006 (vgl ARD 5673/5/2006):

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