Seit 1. 1. 2002 ändern sich die unpfändbaren Freibeträge („Existenzminimum“) automatisch mit jeder Änderung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für allein stehende Personen (§ 293 Abs 1 lit a ASVG). Da von allen Parlamentsparteien am 29. 11. 2006 im Nationalrat ein Entschließungsantrag beschlossen wurde, wonach die Bundesregierung eine außertourliche Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes als Regierungsvorlage im Parlament einbringen möge (siehe dazu ARD 5732/3/2006), werden die Ausgleichszulagenrichtsätze - und damit auch die unpfändbaren Freibeträge - für 2007 voraussichtlich stärker erhöht werden, als ursprünglich aufgrund der normalen Anpassungsautomatik mit dem Anpassungsfaktor vorgesehen (vgl ARD 5725/3/2006).

