§ 16 Abs 1 EStG idF vor BGBl I 1999/106 - Auch ein in Zeiten der Arbeitslosigkeit absolvierter Intensivsprachkurs, der zudem nur zu einem Viertel auf den bisherigen Beruf abgestellte Sprachkenntnisse vermittelt, führt zu abzugsfähigen Fortbildungskosten.
VwGH 19. 10. 2006, 2005/14/0117

