Dienstgeberbeitragspflicht für anteilige Bezüge an Bedienstete bei der „Zentralen Besoldungsstelle“ beim Amt der NN-Landesregierung, soweit Dienstleistungen für Betriebe und Anstalten des Amtes der NN-Landesregierung erbracht werden
LSt-Protokoll 2006, Erlass des BMF vom 13. 10. 2006, BMF-010203/0403-VI/7/2006

