§ 5 KV-Gewerbeangestellte, § 19f Abs 2 AZG - Da die KV-Partner des Rahmen-KV für Gewerbeangestellte in dessen § 5 nur Überstunden und nicht auch Mehrstunden regeln wollten, gilt die ebenfalls in § 5 des Rahmen-KV enthaltene Verfallsbestimmung nur für Überstunden, nicht aber für Mehrstunden von Teilzeitbeschäftigten.