§ 9 KV-Bauindustrie und Baugewerbe - Der für den Anspruch auf erhöhtes Taggeld nach dem KV-Bauindustrie und Baugewerbe erforderliche Nachweis des Hauptwohnsitzes durch die Vorlage einer amtlichen Bestätigung ist widerlegbar. Dem Arbeitgeber steht es frei, den Beweis anzutreten, dass der vom Arbeitnehmer angegebene Wohnsitz nicht der (materielle) Hauptwohnsitz im Sinne der von den KV-Parteien erkennbar übernommenen Begriffsbestimmungen des Meldegesetzes ist.