§ 86 Abs 3 Z 2, § 255 Abs 5 ASVG - Zwar kann es im Rahmen von Rehabilitationsmaßnahmen auch zu einer Umschulung des überwiegend in erlernten Berufen tätig gewesenen Versicherten kommen, doch ist es für die Frage der Zumutbarkeit der Rehabilitationsmaßnahmen erforderlich, dass eine realistische Chance bestehen muss, dass der Versicherte nach Ende der Umschulung im neuen Beruf voraussichtlich einen Arbeitsplatz findet.