Verschlechternde Versetzung - Voraussetzungen und Rechtsdurchsetzung

Experten-ForumDr. F. M. AdamovicARD 5659/8/2006 Heft 5659 v. 17.2.2006

>> Redaktionelle Anmerkung zu OGH 31.08.2005 , 9 ObA 35/05w , ARD 5659/7/2006

Rechtssatz OGH

Bei dauernder verschlechternder Versetzung eines ÖBB-Bediensteten vom Ladedienst zum Reinigungsdienst ist die vorherige Zustimmung des Betriebsrats (Personalvertretung) - auch bei einem Sozialplan für die Auflassung des Ladedienstes - erforderlich.

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