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BR-Ersatzmitglied - kein Kündigungsschutz bei Vorausverzicht eines vorgereihten Ersatzmitglieds

ArbeitsrechtARD 5652/6/2006 Heft 5652 v. 24.1.2006

§ 65, § 120 Abs 4 Z 1 ArbVG - Ein genereller Vorausverzicht von Ersatzmitgliedern zum Betriebsrat auf die Vertretung eines an der Ausübung seiner Funktion verhinderten BR-Mitgliedes ist unzulässig; es ist vielmehr ein ausdrücklicher (schriftlicher) Verzicht im Einzelfall erforderlich. Vertritt ein auf dem Wahlvorschlag an dritter Stelle gereihtes Ersatzmitglied aufgrund einer nach der BR-Wahl getroffenen internen Vertretungsregelung, wonach jedes BR-Mitglied stets durch ein bestimmtes Ersatzmitglied vertreten werden sollte, das ihm zugewiesene verhinderte BR-Mitglied, ohne dass zuvor die an erster und zweiter Stelle gereihten Ersatzmitglieder im Anlassfall auf die Vertretung verzichtet haben, kommt ihm der Kündigungsschutz nach § 120 Abs 4 Z 1 ArbVG nicht zu.

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