Art 56, Art 58 EG - Art 56 EG und Art 58 EG (freier Kapitalverkehr) sind dahin auszulegen, dass sie der Regelung eines Mitgliedstaats (hier: Niederlande) nicht entgegenstehen, nach der ein gebietsfremder Steuerpflichtiger, der in diesem Staat ausschließlich Einkünfte aus Kapitalvermögen bezieht und der nicht im Sozialversicherungssystem dieses Mitgliedstaates versichert ist, keinen Anspruch auf die Steuerermäßigungen für Sozialversicherungen hat, während ein gebietsansässiger Steuerpflichtiger, der in dem genannten Sozialversicherungssystem versichert ist, bei der Berechnung seines zu versteuernden Einkommens in den Genuss solcher Ermäßigungen kommt, auch wenn er ausschließlich Einkünfte derselben Art bezieht und keine Sozialversicherungsbeiträge zahlt. EuGH 08.09.2005, C-512/03 , Blanckaert.