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Abzug eines Triebfahrzeugführers vom Fahrdienst - zustimmungspflichtige Versetzung

ArbeitsrechtARD 5628/4/2005 Heft 5628 v. 11.10.2005

§ 101 ArbVG - Selbst wenn der sofortige Abzug eines Triebfahrzeugführers vom Fahrdienst in Hinblick auf die Sicherheit des Eisenbahnverkehrs geboten erscheint, hat der Arbeitgeber unter Beachtung der zwingenden Bestimmung des § 101 ArbVG bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der dauernden und mit einer Verschlechterung der Entgeltbedingungen für den Arbeitnehmer verbundenen Versetzung die vorherige Zustimmung der Belegschaftsvertretung einzuholen.

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