Durch eine neue Verordnung des BMF betreffend Bausparen gemäß § 108 EStG wird ua das Formular, mit dem die Erstattung der Einkommensteuer bzw Lohnsteuer (Bausparprämie; E 108-1) im Wege der Bausparkasse zu beantragen ist, leicht geändert sowie ein neues Formular für die Erklärung zur widmungsgemäßen Verwendung der begünstigten Beiträge und Erstattungsbeträge oder der Sicherstellung gemäß § 108 Abs 7 Z 2 EStG kundgemacht (E 108-2).