Änderung des Stmk Landarbeiterkammergesetzes 1991 (Stmk LAKG 1991) ua betreffend Herabsetzung des Wahlalters für die Landarbeiterkammerwahl ab 9. 9. 2005: Wahlberechtigt sind nunmehr alle Kammerzugehörigen, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben (bisher: die vor dem 1. Jänner des Wahljahres das 18. Lebensjahr vollendet haben).