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Einschränkung des Entlassungsrechts durch Zustimmung einer Disziplinarkommission

EntlassungARD 5621/12/2005 Heft 5621 v. 16.9.2005

§ 879, § 1162 ABGB - Die Einschränkung des Entlassungsrechts der ÖBB durch die Bindung der Rechtswirksamkeit von Entlassungen an die Zustimmung von „Dritten“, nämlich der Disziplinarkommission, ist zulässig. OGH 17.03.2005, 8 ObA 12/04d.

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