§ 879, § 1162 ABGB - Die Einschränkung des Entlassungsrechts der ÖBB durch die Bindung der Rechtswirksamkeit von Entlassungen an die Zustimmung von „Dritten“, nämlich der Disziplinarkommission, ist zulässig. OGH 17.03.2005, 8 ObA 12/04d.
§ 879, § 1162 ABGB - Die Einschränkung des Entlassungsrechts der ÖBB durch die Bindung der Rechtswirksamkeit von Entlassungen an die Zustimmung von „Dritten“, nämlich der Disziplinarkommission, ist zulässig. OGH 17.03.2005, 8 ObA 12/04d.