§ 4 ASVG, § 2 Abs 1 Z 4 GSVG - Die Tatsache, dass ein Trainer für EDV-Schulungen ein Vertragsangebot für einzelne Schulungstage sanktionslos ablehnen konnte, spricht zwar gegen ein durchgehendes sv-pflichtiges Beschäftigungsverhältnis, jedoch nicht gegen solche Beschäftigungsverhältnisse an den einzelnen Arbeitstagen. Die Verneinung eines durchgehenden Beschäftigungsverhältnisses wegen der sanktionslosen Ablehnungsmöglichkeit einzelner Arbeitsleistungen schließt nicht aus, dass während der tatsächlichen Inanspruchnahme der Arbeitsleistungen jeweils tageweise sv-pflichtige Beschäftigungsverhältnisse zustande kommen könnten, wenn während der tageweisen Beschäftigung die Bestimmungsfreiheit des Dienstnehmers weitgehend ausgeschaltet ist (vgl VwGH 10.11.1998, 96/08/0255 , ARD 5029/14/99).