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Einstufung eines Prokuristen nach dem Rahmen-KV für Industrieangestellte

KollektivverträgeARD 5583/9/2005 Heft 5583 v. 15.4.2005

Rahmen-KV für Industrieangestellte - Ein Prokurist, dem die Prokura nur für den „Notfall“ eingeräumt wurde, damit das Unternehmen auch bei Abwesenheit des Geschäftsführers handlungsfähig bleibt, der jedoch in allen wichtigen Angelegenheiten stets zuvor mit dem Geschäftsführer Rücksprache halten musste, hat keinen entscheidenden Einfluss auf die Führung des Unternehmens und ist daher trotz seiner Stellung als Prokurist nicht in die Verwendungsgruppe VI des Rahmen-KV für Industrieangestellte einzustufen.

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