Die KV-Löhne und Lehrlingsentschädigungen der Arbeiter in der Bauindustrie und im Baugewerbe werden ab 1. 5. 2005 um 2,49 % erhöht; die bestehenden Überzahlungen bleiben aufrecht (Parallelverschiebung).
Im Rahmenkollektivvertrag erfolgen ua Klarstellungen im Bereich des Taggeldes sowie Änderungen im Bereich der Erschwerniszulagen und des Kündigungsschutzes bei Bezug des Kinderbetreuungsgeldes. (www.oegb.at )