§ 4 Abs 4, § 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 1 EStG - Macht eine allein stehende Diplomkrankenschwester, die an einer Klinik in der Schweiz nichtselbstständig tätig ist, Kosten für Heimfahrten nach Österreich zwecks Betreuung ihrer Land- und Forstwirtschaft geltend, so hat die Abgabenbehörde ausreichende Sachverhaltsermittlungen zu den entscheidungswesentlichen Fragen vorzunehmen, worin die Betreuung der Liegenschaft konkret besteht und ob bzw in welchem Ausmaß diese Tätigkeiten und Verrichtungen als notwendig zu erachten und allenfalls einer Einkunftsquelle zuzuordnen sind.