§ 15 Abs 2 EStG, § 4 Abs 7 SachbezugsVO - Muss sich ein Dienstnehmer bei Privatfahrten mit dem Firmen-Kfz bloß anteilig (mit einem pauschalen Satz) an den Kosten beteiligen, so liegt ein geldwerter Vorteil vor, der nach der SachbezugsVO zu ermitteln und um die Kostenbeiträge des Arbeitnehmers zu mindern ist.
VwGH 28.09.2004, 2004/14/0096