Höhe des Arbeitslosengeldes
Das Arbeitslosengeld (inklusive Familienzuschlägen und Ergänzungsbetrag) gebührt täglich
mindestens in der Höhe eines Dreißigstels des Ausgleichszulagen-Richtsatzes für Alleinstehende (2005: € 662,99) undHöhe des Arbeitslosengeldes
Das Arbeitslosengeld (inklusive Familienzuschlägen und Ergänzungsbetrag) gebührt täglich
mindestens in der Höhe eines Dreißigstels des Ausgleichszulagen-Richtsatzes für Alleinstehende (2005: € 662,99) und