Im Rahmen einer zum Thema Zukunftssicherung abgehaltenen Referentenbesprechung über Fragen aus dem Versicherungs-, Melde- und Beitragsbereich beim HVSVT wurde festgelegt, dass die Beurteilung von Maßnahmen zur Zukunftssicherung ab 1. 9. 2004 im Sinne der VwGH-Judikatur erfolgt.