vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine mittelbare Entgeltdiskriminierung bei Weigerung zur Verrichtung von Spätschichten

ArbeitsrechtARD 5533/4/2004 Heft 5533 v. 28.9.2004

§ 3 Z 2 GlBG - Wurde einer Arbeitnehmerin im Gegensatz zu einem männlichen Kollegen eine Gehaltserhöhung nicht gewährt, weil sie das Leisten von Spätdiensten abgelehnt hat, liegt darin keine mittelbare Diskriminierung als Frau, wenn sie selbst dem Arbeitgeber gegenüber erklärte, keine Spätschichten machen zu können, weil ihr Ehemann bis 19 Uhr arbeite und das gemeinsame Kind daher nicht vom Kindergarten abholen könne.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte