§ 1157 ABGB, § 17 OÖ LRGV - Hat ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer zwar in einem Rundschreiben über das In-Kraft-Treten einer neuen Reisegebührenvorschrift und die damit verbundenen Neuerungen informiert, einen Hinweis auf den neu geschaffenen Anspruch auf Tagesgebühren bei bestimmten Dienstreisen jedoch unterlassen, haftet er den Arbeitnehmern aus dem Titel Schadenersatz wegen Verletzung seiner Fürsorgepflicht für die nicht geltend gemachten Gebührenansprüche, wenn das Rundschreiben aufgrund seines Umfangs und seines Detailreichtums den Anschein der Vollständigkeit der Darstellung der in Betracht kommenden Neuerungen erweckt hat.