§ 1155, § 1158 ABGB - Ein Arbeitnehmer kann bei unwirksamer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber (hier: behauptete unberechtigte Entlassung aus einem durch vertraglichen Kündigungsschutz gesicherten Arbeitsverhältnis) seinen Fortsetzungsanspruch nicht zeitlich unbegrenzt geltend machen, weil dies dem Klarstellungsinteresse des Arbeitgebers am Bestand oder Nichtbestand des Arbeitsverhältnisses widerspricht. In einer nicht näher begründeten, mehr als 18 Monate währenden Untätigkeit des klagenden Arbeitnehmers und somit nicht gehörigen Fortsetzung des ruhenden Verfahrens auf Feststellung des aufrechten Bestehens des Dienstverhältnisses liegt eine derartige Verletzung der Aufgriffsobliegenheit. OGH 26.05.2004, 9 ObA 145/03v.