In einer aktuellen Entscheidung hat sich der VwGH mit der Frage auseinandergesetzt, wie die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung auszusehen hat, wenn eine kollektivvertragliche Ist-Lohnerhöhung aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarung in eine Zukunftssicherungsmaßnahme „umgewandelt“ wird (siehe VwGH 16.06. 2004, 2001/08/0028, ARD 5522/11/2004). Die Kernaussage der Entscheidung des VwGH besteht darin, dass in diesem Fall die Zukunftssicherungsmaßnahme nicht sozialversicherungsfrei sein kann.