§ 26 Z 7 lit a, § 82 EStG - Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bestehende Lohnansprüche des Arbeitnehmers in Zahlungen an eine Pensionskasse umzuwandeln, liegen keine Arbeitgeberbeiträge iSd § 26 Z 7 lit a EStG vor. Die so an die Pensionskasse geleisteten Zahlungen sind als steuerpflichtiger Arbeitslohn bei der Lohnverrechnung zu erfassen. UFS Linz 18.02.2004, RV/1784-L/02. (UFS 2004, 246)
Anmerkung des Redakteurs