§ 255, § 273 ASVG - Da einem Versicherten mit eingeschränktem Leistungskalkül einerseits zumutbar ist, für die Ausübung einer Verweisungstätigkeit auch einen Wohnsitzwechsel in Kauf zu nehmen, und andererseits das Wiener U-Bahn-System weitgehend behindertengerecht ausgestaltet ist, ist der Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit nicht erfüllt, wenn der auf die Benützung des Rollstuhls angewiesene Versicherte zumindest 100 Arbeitsplätze in den ihm zumutbaren Verweisungsberufen mit dem U-Bahn-System erreichen kann.