§ 4 Abs 6 Z 3 lit b AuslBG idF BGBl I 1997/78 - Mit dem Vorbringen, die Betreuung des die Sicherungsbescheinigung für einen ausländischen privaten Krankenpfleger beantragenden Inländers würde in einer Kranken- bzw Pflegeanstalt ein Vielfaches der Kosten bei Betreuung durch den beantragten Ausländer erfordern, werden weder ein gesamtwirtschaftliches Interesse an der Anwerbung des beantragten Ausländers noch eine besondere Ausbildung, spezielle Kenntnisse oder eine besondere Erfahrung des Ausländers dargetan. VwGH 20.11.2003, 2001/09/0164. (Beschwerde abgewiesen)