vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sozialplanzahlung von einvernehmlicher Beendigung abhängig

ArbeitsrechtARD 5513/8/2004 Heft 5513 v. 20.7.2004

§ 97, § 109 ArbVG - Betriebsvereinbarungspartner können im Rahmen der Zuerkennung von freiwilligen Abfertigungen bei einem Sozialplan darauf abstellen, ob es über Anbot des Arbeitgebers zu einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses gekommen ist, wobei bei Beamtendienstverhältnissen unter „einvernehmlicher Auflösung“ auch die einseitige Erklärung des Beamten gemäß § 21 BDG nach einem entsprechenden Anbot des Arbeitgebers fällt. Ein E-Mail mit der Bekanntmachung der Möglichkeit, bei freiwilligem Ausscheiden bis zu einem gewissen Stichtag darüber hinaus eine Sonderprämie zu erhalten, sofern auf den betreffenden Arbeitnehmer aus der Sicht des Unternehmens verzichtet werden kann, stellt allerdings kein derartiges Anbot dar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte