Liste der Unternehmer mit Sitz im Inland, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen (§ 9 Abs 2 Z 1 UStG). BMF 01.06.2004, 09 0902/6-IV/9/04; AÖF 2004/169, 77. Stück, ausgegeben am 30.06.2004.
Anm.: Siehe hiezu EuGH 16. 9. 2004, C-382/02 , Cimber Air, ARD 5532/14/2004, betreffend Umsätze für die Luftfahrt auch bei Inlandsflügen steuerfrei.