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Leistungsort bei Partnervermittlung an Schweizer Kunden

Lohnsteuer und AbgabenARD 5510/17/2004 Heft 5510 v. 9.7.2004

§ 3a Abs 9 lit b und Abs 10 Z 6 UStG -Überlässt ein Vorarlberger PartnerwahlinstitutAdressen möglicher Partner anSchweizer Kunden, so sind diese Umsätze in Österreich nicht umsatzsteuerbar, da diese Leistung - auch im Falle individueller und persönlicher Betreuung - als „Überlassung von Informationen“ iSd§ 3a Abs 10 Z 6 UStGund damit als imDrittlandsgebiet ausgeführtanzusehen ist.

VwGH 22.04.2004, 2001/15/0104

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