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Bestrafung des Auftraggebers wegen unerlaubter Ausländerbeschäftigung durch Subunternehmer

AusländerbeschäftigungARD 5509/4/2004 Heft 5509 v. 6.7.2004

§ 28 Abs 6 AuslBG idF vor BGBl I 2002/160 - Gemäß § 28 Abs 6 Z 2 AuslBG idF vor BGBl I 2002/160 war wegen unerlaubter Ausländerbeschäftigung neben dem Beschäftiger (Auftragnehmer) auch sein Auftraggeber (Generalunternehmer) zu bestrafen, sofern der Auftrag im Rahmen der Tätigkeit des Auftraggebers als Unternehmer erfolgte und der Auftraggeber (Generalunternehmer) die ihm zumutbare regelmäßige Beaufsichtigung des Auftragnehmers während der Auftragserfüllung unterlassen hat.

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