§ 27 Z 1 AngG - Hat es ein Geschäftsführer fahrlässig unterlassen, den jeweils auf einen Monat befristeten Mietvertrag über die Betriebsräumlichkeiten der Gesellschaft durch die rechtzeitige Abgabe einer schriftlichen Verlängerungserklärung um einen weiteren Monat zu verlängern, wodurch es zu einer automatischen Auflösung des Mietverhältnisses und folglich zu einer finanziellen Mehrbelastung und zu einer Beeinträchtigung des Geschäftsablaufes durch den Umzug in neue Räumlichkeiten kam, ist seine Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit gerechtfertigt.