Es ist üblich, dass die KV-Parteien bei den alljährlich stattfindenden Lohn- und Gehaltsrunden nicht nur den Mindestlohn festsetzen, sondern auch die darüber hinausgehenden Ist-Löhne bzw Ist-Gehälter erhöhen. Hauptzweck einer Ist-Lohn-Erhöhung ist, die Kaufkraft des Lohnes zu sichern, weil der Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Ausgleich der Inflationsrate hat; er müsste eine Lohnerhöhung zu deren Abdeckung jeweils einzeln aushandeln. Gelingt ihm dies nicht, wird sein überkollektivvertraglicher Lohn bis zum jeweiligen Mindestlohn aufgesogen.