§ 1014, § 1154 ABGB - Wurde eine Vereinbarung, mit der sich der Arbeitgeber zur Übernahme der Kosten des privaten Telefonanschlusses (Festnetz) sowie der Kosten von Privatgesprächen verpflichtete, nicht ausdrücklich nur für die Zeit der Geschäftsführertätigkeit des Arbeitnehmers abgeschlossen, ist ein einseitiges Abgehen von dieser Vereinbarung nach Abberufung des Arbeitnehmers von der Funktion des Geschäftsführers unzulässig.