§ 1154 ABGB - Die Tätigkeit als fachkundiger Laienrichter ist als Dienstverhinderungsgrund anzuerkennen. Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung ist im Rahmen der (in der Gleitzeitvereinbarung festgelegten) fiktiven Normalarbeitszeit zu bejahen.
OGH 26.02.2004, 8 ObA 71/03d