Die Richtlinien über die Leistung einer Integritätsabgeltung gemäß § 213a ASVG wurden - inhaltlich unverändert - wiederverlautbart. Amtl Verlautbarung Nr 43/2004 vom 18.05.2004. (www.avsv.at )
Die Richtlinien über die Leistung einer Integritätsabgeltung gemäß § 213a ASVG wurden - inhaltlich unverändert - wiederverlautbart. Amtl Verlautbarung Nr 43/2004 vom 18.05.2004. (www.avsv.at )