§ 3 Abs 3 IESG - Vertraglich vereinbarte Verlängerungen der Kündigungsfrist können keine anspruchserhöhende Berücksichtigung in Hinblick auf das Insolvenz-Ausfallgeld finden. Wurde jedoch die Anwendung des AngG auf das Dienstverhältnis eines Kraftfahrers vereinbart („Vertragsangestellter“), gilt die Kündigungsfrist des AngG als gesetzliche Kündigungsfrist.
OGH 12.03.2004, 8 ObS 4/04b