Zur Umsetzung des viel diskutierten „Unternehmensstrafrechts“ liegt nunmehr der Entwurf eines Bundesgesetzes „über die Verantwortlichkeit von Verbänden für mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlungen (Verbandsverantwortlichkeitsgesetz - VbVG)“ vor, das mit 1. 1. 2005 in Kraft treten soll. Während bisher nur gegen natürliche Personen ein Strafverfahren geführt werden kann, soll dies in Zukunft auch gegen „Verbände“ möglich sein.