§ 27 Z 2 AngG - Kann ein Arbeitnehmer, der als Außendienstmitarbeiter für die Erfüllung seiner dienstlichen Tätigkeit auf die Verwendung eines eigenen Fahrzeuges überwiegend angewiesen ist, wegen des Entzugs des Führerscheins für 8 Monate (infolge eines im betrunkenen Zustand verursachten Verkehrsunfalls mit erheblichem Sachschaden) seine Arbeitsaufgaben zu einem wesentlichen Teil nicht mehr korrekt erfüllen, ist seine Entlassung wegen dauernder Dienstunfähigkeit iSd § 27 Z 2 AngG gerechtfertigt. ASG Wien 20.02.2003, 32 Cga 119/02g, bestätigt durch OLG Wien 29.07.2003, 10 Ra 74/03f. (Revision unzulässig)