§ 47 Abs 2 EStG - Wird einem Viehhändler ein monatlicher Fixbezug, der den weitaus größten Teil seiner jährlichen Einkünfte bildet, von einer GmbH ausbezahlt, so bedarf es einer näheren Begründung der Abgabenbehörde, wenn diese (entgegen der Behauptung des Viehhändlers) von einer selbstständigen Tätigkeit ausgeht. Die Feststellungen der Abgabebehörde, dass einige Rechnungen über den Ankauf von Ferkeln auf den Viehhändler gelautet haben, dieser in bestimmten Schadensfällen Zahlungen an die GmbH geleistet und bei einem Teil der Vieheinkäufe eine Vorfinanzierung vorgenommen habe, sind hierfür nicht ausreichend.