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Samstagsaushilfen im Einzelhandel

Lohnsteuer und AbgabenARD 5496/18/2004 Heft 5496 v. 11.5.2004

§ 47 Abs 2 EStG - Aushilfskräfte, die in einem Möbelhaus jeden bzw jeden zweiten Samstag aufgrund der höheren Kundenfrequenz zur Verstärkung des vorhandenen Lager- und Verkaufspersonals zu vorgegebenen Arbeitszeiten gegen einen bestimmten Stundenlohn beschäftigt werden, sind aus steuerrechtlicher Sicht als Dienstnehmer einzustufen.

VwGH 18.03.2004, 2000/15/0078, 2000/15/0079

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