§ 4 Abs 4 EStG, § 12 UStG - Steht einem Baumeister, der zugleich Geschäftsführer einer Bau-GmbH ist, ein bestens ausgestatteter Arbeitsplatz in den Büroräumlichkeiten der Bau-GmbH zur Verfügung, so ist eine Eigentumswohnung im selben Haus, in der es weder einen Telefonanschluss oder sonstige Kommunikationsmöglichkeiten noch eine entsprechende Büroeinrichtung gibt, nicht als Betriebsvermögen anzuerkennen, wenn der Baumeister in der Eigentumswohnung nur ein einziges Gutachten für die Bau-GmbH erstellt und die Chefsekretärin der Bau-GmbH über einen Zeitraum von 6 Jahren nicht bemerkt hat, dass der Baumeister die im selben Haus gelegene Eigentumswohnung für berufliche Zwecke verwendet. VwGH 24.03.2004, 2001/14/0177. (Beschwerde abgewiesen)