§ 20 Abs 1 Z 3 EStG, § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG - Der ab dem 5. 5. 1995, somit nach dem EU-Beitritt Österreichs, wirkenden Einschränkung des Vorsteuerabzuges auf 50 % bei Geschäftsessen mit Werbecharakter steht die 6. MwSt-RL entgegen.
VwGH 31.03.2004, 2001/13/0255
Der VwGH hat im - den Vorsteuerabzug beim häuslichen Arbeitszimmer betreffenden - Erkenntnis vom 24.09.2002, 98/14/0198, ARD 5382/23/2003, zu Recht erkannt, dass Art 17 Abs 6 6. MwSt-RL den Mitgliedstaaten zwar die Beibehaltung der bei In-Kraft-Treten der Richtlinie (für Österreich im Zeitpunkt des Beitritts zur EU mit 1. 1. 1995) bestehenden Vorsteuerabzugsausschlüsse erlaubt, dass aber die nachträgliche Erweiterung der Vorsteuerabzugsausschlüsse untersagt ist.